Die EVP will Stellvertretungen im Grossen Rat und in Einwohnerräten ermöglichen

Die EVP Aargau unterstützt die politische Forderung, Stellvertretungen für die Mitglieder des Grossen Rates während Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Militär- und Zivildienst zu ermöglichen. Die Vertretung soll über dieselben Regeln wie für das Nachrücken ausgewählt werden. Die Maximaldauer muss allerdings kleiner als ein Jahr sein, um „Sesselkleber“ zu verhindern. Anders als die Grossratsmehrheit will die EVP auch Gemeindeparlamenten Stellvertretungen ermöglichen, wenn diese das wollen.